Gasthof Hotel Krebs
 

Haus- und Hotelordnung

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Hotel- bzw. Hausordnung des „ Gasthof Hotel Krebs“


1. Frühstück. Frühstückszeiten sind von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr im EG im dafür vorgesehen Frühstücksraum.

2. Ab 22:00 Uhr ist die Hoteltüre (Seiteneingang) unseres Hauses geschlossen. Die Tür lässt sich mit dem am Zimmerschlüssel befindlichen Schlüssel öffnen.

3. Haustiere sind im Hotel willkommen. Haustiere in jeden Fall nur auf Anfrage.

4. Der Gastaufnahmevertrag, bzw. Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt wurde.

5. Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter (Herr Schubaur). Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen ist.

6. Der Vermieter (Herr Schubaur) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Zimmer ab 12 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Zimmer, wenn nicht anders vereinbart, bis 10 Uhr geräumt sein.

8.Der Gast ist haftbar für die von ihm am Inventar angerichteten Schäden und verpflichtet sich diese unverzüglich zu melden und evtl. entstehende Aufwendungen (Reparaturkostenaufwand) an den Vermieter / Eigentümer / Hotelbesitzer zu zahlen!

 9. Der Gast ist verpflichtet, alle Personen, die sein Apartment benutzen, im Voraus zu registrieren. Wir sind keine Treff- oder Vergnügungsstätte und vermieten Zimmer nur nach vorheriger vereinbarter Personenzahl. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns das Recht vor, eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro pro Person und Tag zu berechnen. Dies kann zu einer Anzeige führen und sogar den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Wenn also eine nicht gemeldete Person hier übernächtigt und den Übernachtungssold vor Abreise nicht entrichtet, sehen wir uns gezwungen die Geldstrafe zu verhängen und eine Anzeige zu erstatten.

10.Nachtruhe auf den Hotelzimmern ist ab 22:00! Wir bitten sie nach dieser Uhrzeit sich ruhig auf ihren Zimmern zu verhalten.

11. Partys und Feierlichkeiten sind grundsätzlich verboten. Sollte ein Geburtstag oder ähnliches in den gemieteten Räumen notwendig werden, so ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Nach 22:00 Uhr ist auf jeden Fall Zimmerlautstärke zu beachten!

12. In den gesamten Hotelzimmern besteht Rauchverbot! Für Raucher haben wir enen Raucherplatz im Außenbereich vorgesehen. Wir bitten Sie, diese auch ausschließlich nur zu benutzen, damit sich Nichtraucher nicht belästigt fühlen und der Zigarettenqualm nicht in den Innenbereich zieht. In den Apartments besteht die Möglichkeit auf den Balkonen zu rauen jedoch nur bei geschlossener Balkontüre! Sollten sie dabei gesehen werden wie sie im Gebäude rauchen müssen sie mit einer Geldstrafe in höhe von 250,00 EUR rechnen.

13. Da wir seit mehr als 10 Jahren eine eigene Haus-, Vermietungs- bzw. Hotelordnung haben, akzeptiert der Gast automatisch mit seiner Buchung unsere eigene Hausordnung bzw. Hotelordnung. Da unsere Hotel- bzw. Hausordnung für jeden öffentlich im Netz steht, ist sie auch vor Vertragsabschluss (Zimmer) für jeden bekannt und kann auch wunschgemäß ausdrücklich vor Abschluss des Mietvertrages widersprochen werden. Sollte jedoch dem Vertrag widersprochen werden ist ein Vertrag nicht möglich und so kann auch keine Vermietung statt finden! Ohne Widerspruch gilt automatisch unsere eigene Hausordnung!

14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des Hotels „Gasthof Hotel Krebs” bzw. Herrn Schubaur in 86399 Bobingen, Hochstraße 27 !
Stand 10.Juni 2017

 

 

 
 
 
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